Wahlärztin und Privat

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit der Krankenkasse. Sie erhalten nach der von mir erbrachten Leistung eine Honorarnote, die Sie bei ihrer Krankenkasse einreichten können. Die Krankenkasse erstattet Ihnen bis zu 80% des Kassentarifes zurück. Eine direkte Verrechnung der Leistung mit der Krankenkasse ist bei Wahlärzten nicht möglich.

Einige Zusatzversicherungen decken die Kosten für die Differenz zwischen dem von der Krankenkasse rückerstatteten Betrag und dem Honorar für den Besuch bei Wahlärzten ab.

Als Wahlärztin kann ich Ihnen selbstverständlich für Ihr Kind Verordnungen, Überweisungen, Wahlarztrezepte, die in Apotheken wie gewöhnliche Rezepte behandelt werden, und Bestätigungen wie Pflegefreistellungen ausstellen.

Bezahlung:
Sie können in meiner Ordination bar, mit Bankomatkasse oder mit Überweisung bezahlen!

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